Änderung Ihres Bewohnerparkausweises

Wenn Sie von einem Bewohnerparkgebiet in ein anderes umgezogen sind, erhalten Sie hier eine Parkberechtigung für das neue Parkgebiet. Bei der Ausstellung des Parkausweises für das neue Parkgebiet wird das Ablaufdatum der bisherigen übernommen.

Außerdem können Sie hier die Änderung Ihrer Parkberechtigung beantragen, wenn Sie die Berechtigung auf ein anderes Kfz-Kennzeichen übertragen möchten (z.B. Neukauf eines Kfz). Bei der Ausstellung des Parkausweises wird das Ablaufdatum der bisherigen übernommen.

Hinweis:
Der neue Bewohnerparkausweis kann erst ausgestellt werden, wenn der bisher gültige Parkausweis dem Bürgeramt vorliegt.

Bearbeitungsgebühr:   5,00  Euro