Änderung Ihres Bewohnerparkausweises

Wenn Sie von einem Bewohnerparkgebiet in ein anderes umgezogen sind, erhalten Sie hier eine Parkberechtigung für das neue Parkgebiet. Bei der Ausstellung des Parkausweises für das neue Parkgebiet wird das Ablaufdatum der bisherigen übernommen.

Außerdem können Sie hier die Änderung Ihrer Parkberechtigung beantragen, wenn Sie die Berechtigung auf ein anderes Kfz-Kennzeichen übertragen möchten (z.B. Neukauf eines Kfz). Bei der Ausstellung des Parkausweises wird das Ablaufdatum der bisherigen übernommen.

Bearbeitungsgebühr:   15,00   Euro

Hinweis:

Der neue Bewohnerparkausweis kann erst ausgestellt werden, wenn der bisher gültige Parkausweis dem BürgerBüroBauen vorliegt.



Bitte machen Sie auf den nächsten Seiten Angaben zu Ihrer Person, Angaben zum Kfz und wählen Sie eine Antragsform.

Dieser Vorgang wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Bevor Sie den Antrag an das BürgerBüroBauen senden können, erhalten Sie eine Zusammenstellung Ihrer Angaben zur Kontrolle (mit Korrekturmöglichkeit).

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Quittung mit dem kompletten Antrag. Sie haben dann die Möglichkeit, die Quittung für Ihre Unterlagen auszudrucken oder auf einem Ihrer Laufwerke zu speichern.