Einen Neuantrag stellen Sie, wenn Sie eine Parkbegünstigung benötigen und noch
keinen Bewohnerparkausweis besitzen.
Läuft Ihr Bewohnerparkausweis demnächst ab und Sie möchten ihn um ein
weiteres Jahr verlängern, gehen Sie bitte zur Verlängerung.
Hinweis:
Für Körperbehinderte gibt es spezielle Parkberechtigungen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg Ihre alleinige
Wohnung bzw. Ihre von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung haben und
entsprechend gemeldet sein.
- Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen.
- Das Kraftfahrzeug, für das eine Bewohnerpark- berechtigung ausgestellt
werden soll, muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt
werden. Im zweiten Fall benötigen wir eine Bestätigung des
Halters, dass er Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlässt (Vordruck
downloaden oder formloses Schreiben anfertigen)
- Wird eine dritte Person mit der Beantragung eines Bewohnerparkausweises
beauftragt, ist eine formlose Vollmacht erforderlich (bei Eheleuten ist eine
Vollmacht nicht erforderlich).
Verwaltungsgebühr:
30,00
Euro
Antragsformen und zu erwartende Bearbeitungszeiten:
- persönlich im Bürgeramt; der neue Bewohnerparkausweis kann i.d.R.
sofort ausgehändigt werden
- schriftlich an das Bürgeramt; der neue Bewohnerparkausweis wird nach
Antragseingang innerhalb von drei Arbeitstagen zur Post gegeben oder
- online; der neue Bewohnerparkausweis wird nach Antragseingang innerhalb eines
Arbeitstages zur Post gegeben.
Benötigte Unterlagen:
Halterbestätigung
, wenn Sie als Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeuges sind, mit dem Sie im
Parkgebiet parken möchten.
|